Automaten-Selbst-Kontrolle
Die Automaten-Selbstkontrolle ist für die Bewertung und Alterskennzeichnung von münzbetätigten Bildschirmspielgeräten und Software, die in gewerblich betriebenen münzbetätigten Bildschirmspielgeräten genutzt wird, zuständig. Seit dem 1. April 2003 ist die Kontrolle entsprechender Spielgeräte durch die ASK gesetzlich vorgeschrieben. Die Altersfreigabe erfolgt - wie bei FSK und USK - entsprechend den im Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegten Altersgruppen. Die ASK wird von den Verbänden der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft, dem Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI), dem Deutschen Automaten-Großhandels-Verband e.V. (DAGV), dem Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) und dem FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V. (FORUM) (assoziiert) getragen.
Die Geschäftsstelle der ASK ist unter folgender Adresse erreichbar:
Automaten-Selbst-Kontrolle
Dircksenstraße 49
10178 Berlin
Telefon: +49 30 284070
Telefax: +49 30 28407272
E-Mail: ask@vdai.de
Internet: www.automaten-selbstkontrolle.de