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Warum Automaten-Aufstell-Verbände?

Diese Frage wird oft an uns herangetragen, tatsächlich ist im heutigen Wirtschaftsleben eine auf Verbandsebene geregelte Interessenvertretung unerlässlich. Gegenüber Behörden und Gesetzgebung ist der einzelne meist hilflos und nur eine gemeinsame Interessenvertretung gewährleistet die Durchsetzung seiner Ansprüche und Wünsche.

Der Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. ist Mitglied der Dachorganisation sämtlicher Automatenverbände in der Bundesrepublik, dem Bundesverband Automatenunternehmer e.V.. Er ist die einzige anerkannte Fachorganisation auf dem Gebiet der gewerblichen Automatenaufstellung, sofern Unterhaltungsautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit und Musikboxen in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden. Der Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V., wie auch die Dachorganisation beruhen auf freiwilligem Zusammenschluß seiner Mitglieder, er arbeitet parteipolitisch unabhängig.

Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. ist die anerkannte Verhandlungspartnerin bei den Bundesbehörden in allen gesetzlichen und steuerrechtlichen Fragen. Unser Landesverband wahrt gegenüber den zuständigen Landesbehörden in gleicher Weise die Interessen seiner Mitglieder und schützt diese gegen unberechtigte behördliche Maßnahmen. Der Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. vertritt und betreut seine Mitglieder soweit zulässig, unentgeltlich bei der Wahrnehmung ihrer Berufs- und Standesinteressen.

Die Monatszeitschrift games & business, die Fachzeitschrift für den Automatenkaufmann, unterrichtet unsere Mitglieder über alle wichtigen Tages- und Rechtsfragen, sie wird unseren Mitgliedern kostenlos zugestellt. In unserem Rundschreiben werden alle aktuellen Probleme und Entscheidungen veröffentlicht.

Unsere Mitgliederversammlungen bieten Gelegenheit zu offenem Meinungsaustausch und zur Erörterung gemeinsam interessierender Fragen. Der Schlichtungsausschuß unseres Schiedsgerichts bemüht sich um Beilegung von Streitigkeiten zwischen unseren Mitgliedern und schützt diese vor unlauterem Wettbewerb. Gegen Außenseiter, die das Ansehen unseres Berufsstandes gefährden, sowie durch unsaubere und unlautere Machenschaften schädigen, geht unser Verband ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Automatenunternehmer e.V. oder anderen Landesverbänden nach Möglichkeit vor.

Bei privaten Rechtsstreitigkeiten übernimmt unser Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, mit langjährigen Erfahrungen auf dem Automatensektor, im Bedarfsfall in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung unseres Bundesverbandes oder anderen Landesverbänden die Vertretung unserer Mitglieder gegen Kostenerstattung.

Anstatt 12 zahlen unsere Mitglieder nur 10 Monatsraten aufgrund eines Rahmenvertrags zwischen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sowie der GVL (Gesellschaft zur Förderung der Grundrechte und zur Verwendung der Leistungsschutzrechte). Die gesetzliche Unfallversicherung eines jeden selbständigen Automatenaufstellers ist von diesem bei der Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft zu veranlassen.

Wenn in Erkenntnis dieser vielseitigen Vorteile jeder Automatenkaufmann Mitglied in unserem Verband wird und tatkräftig mithilft, arbeitet er zu seinem Vorteil und Ansehen.

Hier finden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft im Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. zum Download:

Antrag auf Mitgliedschaft