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Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Berlin ist für die Prüfung und Zulassung von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten gemäß § 33c GewO zuständig. Das ist in der Gewerbeordnung und mit näheren Bestimmungen in den §§ 11 ff. SpielV geregelt.

Durch die Bauartzulassung wird für die Vollzugsbehörden verbindlich festgestellt, dass bei den Nachbaugeräten gemäß § 33e GewO keine Gefahr für unangemessene hohe Verluste in kurzer Zeit besteht. Mit dem Zulassungsbeleg und dem Zulassungszeichen weist der Aufstellunternehmer nach, dass das Gerät den Anforderungen der Gewerbeordnung und Spielverordnung entspricht.

Der Aufstellunternehmer ist verpflichtet, spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach spätestens alle weiteren 24 Monate seine Geld-Gewinn-Spiel-Gerät auf ihre Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der PTB zugelassene Stelle auf eigene Kosten überprüfen zu lassen (§ 7 Abs. 1 SpielV).

Für Unterhaltungsspielgeräte sind keine Zuständigkeiten der PTB in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen festgelegt.

Die Veröffentlichung der Bauartzulassungen erfolgt einmal im Monat. Jeweils am ersten Tag des Monats (beginnend am 1. Juni 2006) wird die Liste der veröffentlichten Bauarten um jene ergänzt, zu denen im Vormonat erstmalig ein Zulassungsbeleg ausgegeben worden ist, d.h. die erstmalig in Verkehr gebracht worden sind.

Weitere Informationen zu den Aufgaben der PTB bezüglich der Geld-Gewinn-Spiel-Geräte finden Sie unter www.ptb.de/spielgeraete .

Die Liste der Sachverständigen zur Durchführung der Konformitätsprüfungen (Geräte-Überprüfung) ist unter www.svv.ihk.de/svvmain.asp abrufbar. Die Sachverständigen für die Überprüfung von Geldspielgeräten sind unter der Sachgebietsnummer 530 aufgeführt.

Einige Sachverständige haben dem BA ihre aktuellen Konditionen sowie eventuelle Nachlässe nur für Mitgliedsunternehmen der BA-Mitgliedsverbände mitgeteilt. Da die Konditionen entsprechend der Marktentwicklung in ständiger Bewegung sind, können die auf der beigefügten Übersicht  zusammengetragenen Daten nur als Anhaltspunkte dienen.

Die PTB ist unter folgender Adresse erreichbar:

Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Institut Berlin
Abbestr. 2-12
10587 Berlin

Telefon:   030 3481-1
E-Mail:     info@ptb.de
Internet: www.ptb.de